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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht

Eine gesetzliche Betreuung kann durch die rechtzeitige Erteilung einer Vollmacht weitgehend vermieden werden. In einer solchen Erklärung gibt die betroffene Person in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden Geschäftsunfähigkeit (z. B. durch altersbedingten Abbau von geistigen Fähigkeiten) einer anderen Person die Vollmacht, im Namen des betroffenen rechtlich zu handeln.
( … weiterlesen bei Wikipedia)

Betreuungsrecht bmdj Eine gebundene Broschüre über die Grundzüge des Betreuungsrechts mit ausführlichen Informationen und Formularen zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht, können Sie kostenlos beim Bundesministerium der Justiz bestellen.

Neben einem Vollmachtsformular (PDF) in deutscher Sprache, finden Sie dort außerdem zweisprachige Vorlagen auf deutsch-türkisch sowie auf deutsch-russisch.

Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Vorsorgevollmacht bietet ebenso die Informationsbroschüre des bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz – Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter- die Sie im Buchhandel mit herausnehmbarem Formularteil für 4,90 € erwerben oder beim Staatsministerium kostenlos herunterladen können.


WICHTIG
Auch Ehegatten die sich gegenseitig rechtlich vertreten möchten, benötigen dafür eine Vollmacht.

Betreuungsverfügung

Sofern in Ihrem Familien- und Freundeskreis keine geigneten Personen zur Verfügung stehen, um eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, können Sie alternativ mittels einer Betreuungsverfügung bestimmen, wer vom Betreuungsgericht im Bedarfsfall zu Ihrem gesetzen Betreuer bestellt werden soll – und wer nicht.
Beim Bundesministerium der Justiz finden Sie ein dafür zweckentsprechendes Formular einer Betreuungsverfügung.


Die kostenlose Hinterlegung einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung bei Gericht ist in Bayern leider nicht mehr möglich.

Die Bundesnotarkammer führt jedoch ein gebührenpflichtiges zentrales Vorsorgeregister, in das Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, auch in Verbindung mit Patientenverfügungen, eingetragen werden können.    …  weiterlesen


Auf den folgenden Seiten unserer Homepage finden Sie

1.  Hinweise und Formulare zur ‘Vorsorge’:

2. Informationen zum Thema ‘rechtliche Betreuung’

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