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Welche Kosten entstehen bei einer ‘rechtlichen Betreuung’?

Die mit einem Betreuungsverfahren verbunden Kosten, werden bei vermögenslosen Betreuten von der Staatskasse getragen.
Bei einem Vermögen von mehr als EUR 5.000,- müssen die Kosten für die Aufwandspauschale von jährlich 399,00 Euro (oder bei höheren Aufwand eine Entschädigung in Höhe der nachgewiesenen entstandenen Kosten) eines ehrenamltichen Betreuers bzw. für die Vergütung eines berufsmäßig bestellten Betreuers von dem Betroffenen selbst getragen werden. Ebenso die Kosten eines Verfahrenspflegers.

Ab einem Vermögen von über EUR 25.000,— werden zusätzlich die jährlichen Gerichtskosten sowie die Kosten für Sachverständigengutachten (z.B. ärztliche Gutachten) dem Betroffenen in Rechnung gestellt.


Hier finden Sie ‘Links’ mit weiterführenden Informationen zu den Themen Kosten des gerichtlichen Betreuungsverfahrens sowie zur Vergütung eines Berufsbetreuers mit den Vergütungspauschalen.


Informationsübersicht

1.  Hinweise und Formulare zur ‘Vorsorge’:

2. Informationen zum Thema ‘rechtliche Betreuung’

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