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Patientenverfügung

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine vorsorgliche schriftliche Erklärung des Willens. Sie wird wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine not­wendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungs­maß­nahme direkt kund zu tun. Sie ist für Ärzte unmittelbar verbindlich, wenn sie konkret genug abgefasst ist.
Patientenverfügung bmdj
Eine Bro­schü­re mit ausführlichen Informationen können Sie kostenlos beim Bundesministerium der Justiz bestellen oder als PDF herunterladen. Außerdem finden Sie dort auch Text­bau­stei­ne für eine schrift­li­che Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung zum Download.

Wenn Sie sich schwerpunktmäßig zur Errichtung einer Patientenverfügung beraten lassen wollen, wenden Sie sich am besten direkt an die Fachleute beim Hospizverein Erlangen.


Informationsübersicht

1.  Hinweise und Formulare zur ‘Vorsorge’:

2. Informationen zum Thema ‘rechtliche Betreuung’

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